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Höcker Industrieservice GmbH & Co. KG / Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Geltungsbereich

a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Höcker IndustrieService GmbH & Co. KG (nachfolgend „Höcker GmbH“ genannt) gelten ausschließlich sowohl für alle gegenwärtigen als auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller.

b) Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 – Angebot und Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern von uns nichts Anderes schriftlich angegeben wurde. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahme zustande.

b) Abweichende Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, wie zum Beispiel Gewichte und Maße, bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten.

c) Von uns zur Verfügung gestelltes Bildmaterial gilt als Muster und kann im zumutbaren Rahmen von der Lieferung oder Leistung abweichen.

d) An sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie zum Beispiel Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.

e) Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§3 – Preise und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise gelten – sofern nicht abweichend in der Auftragsbestätigung angegeben – „ab Werk“ netto. Eventuell anfallende Kosten für Fracht und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

c) Falls nicht anders auf der Vertragsbestätigung angegeben, ist die Bezahlung nach Auslieferung der Waren innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung des Verkäufers fällig.

d) Es gelten die gesetzlichen Regelungen die Folgen des Zahlungsverzugs betreffend

e) Zur Annahmen von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

§4 – Lieferfrist

a) Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich

b) Die Lieferfrist gilt ab dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Abklärung aller technischen Fragen. Ferner gilt die Frist unter Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden.

c) Als Tag der Lieferung zählt der Tag, an dem die Lieferung das Werk verlassen hat.

d) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

e) Kommt es zu Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse auf die wir keinen Einfluss haben, wird die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerungen zuzüglich angemessener Anlaufzeit verlängert.

f) Bei Nichteinhaltung einer vom Besteller festgelegten angemessenen Nachfrist, ist der Besteller berechtigt vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Nur wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat, ist er berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.

g) Teillieferungen können vorgenommen werden, wenn es dem Besteller zuzumuten ist.

§5 – Gefahrenübergang

a) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die zu liefernde Ware an den Käufer oder an die zur Versendung bestimmte Unternehmung übergeben wird. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieferung durch uns erfolgt.

b) Auf Wunsch des Kunden wird die Lieferung durch eine Transportversicherung abgesichert. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§6 – Mängelhaftung/Gewährleistung

a) Der Verkäufer gewährleistet, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer das Eigentumsrecht an den Waren sowie das Recht, diese Waren zu verkaufen hat. Ferner gewährleistet er, dass – falls nicht anders beschrieben – alle Waren neu und ungebraucht sind.

b) Alle Gewährleistungen und Garantien von Drittherstellern, die in die im Auftrag verkauften Waren integriert sind, gehen auf den Käufer über. Der Verkäufer wird sich bemühen und mit dem Käufer zusammenarbeiten, um jegliche Ansprüche gegen Dritthersteller wegen auftretender Mängel durchzusetzen.

c) Der Kunde verpflichtet sich, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen, um etwaige Mängelansprüche geltend machen zu können. Eine Rüge im Sinne des § 377 HGB ist nur dann unverzüglich, wenn sie uns innerhalb von 3 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels zugeht.

d) Beanstandungen können nur vor Verwendung oder Vermischung der Waren geltend gemacht werden.

e) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen ist Ware, die als mindere Qualität, als gebrauchte Ware oder als Vorführgerät verkauft wurde.

f) Im Falle der Mangelhaftigkeit von Lieferungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, mangelhafte Teile aus unsere Kosten an uns zurückzusenden. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Änderungen, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

g) Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl und sind dem Kunden keine weiteren Nachbesserungsversuche zuzumuten, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Minderung zu verlangen.

h) Im Falle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der Höcker GmbH haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzhaftung ist hier jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt

i) Der Ersatz von mittelbaren Schäden, wie zum Beispiel Folgeschäden durch entgangenen Gewinn oder entstandene Kosten, auf die wir keinen Einfluss haben, ist von unserer Haftung ausgeschlossen. Diese Schadensbergrenzung gilt nicht, wenn der Schaden auf eine vorsätzlichen Vertragsverletzung der Höcker GmbH beruht.

j) Von der Gewähr ausgeschlossene Fälle sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung nach Gefahrenübergang, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Arbeitsbedingungen.

§7 – Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag und aus den übrigen Geschäftsverbindungen mit dem Besteller vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

b) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät

c) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach §7 a) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

d) Nach der Rücknahme der gelieferten Sache sind wir zu dessen Verwertung befugt. Die Verbindlichkeiten des Bestellers sind um den Verwertungserlös – abzüglich angemessener Verwertungskosten – zu mindern.

e) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und unser Eigentum sowohl Dritten, als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Kosten einer Drittwiderspruchklage trägt der Besteller.

f) Wir machen Gebrauch vom gesetzlich geregelten verlängerten Eigentumsvorbehalt aus dem aktuellen HGB.

§ 8 – Gerichtsstand – Erfüllungsort – anwendbares Recht – Teilnichtigkeit

a) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Wir haben jedoch auch das Recht, den Gerichtsstand des Kunden zu wählen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.